Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB).

Simon Keller AG (AGB)
Link zu den AGB auf www.simonkeller.ch
1. Grundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Simon Keller AG regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge mit Bestellern (Kunden, Käufern, Auftraggebern usw.).

Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Bestellers, insbesondere anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, gelten nur, wenn sie von der Simon Keller AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

Diese AGB wurden in deutscher und in französischer Sprache abgefasst. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der französischen Fassung geht die deutsche Fassung vor.
2. Vertragsschluss
Die Produkte und Preise der Simon Keller AG (im Onlineshop, in den Katalogen, in individuellen Offerten usw.) gelten nicht als Angebot, sondern als Einladung zur Bestellung. Bestellungen bei der Simon Keller AG sind bindend und können vom Besteller nicht mehr geändert werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Simon Keller AG eine Bestellung durch eine Auftragsbestätigung (schriftlich, per E-Mail, per Fax, telefonisch oder mündlich) annimmt. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Zusendung der bestellten Ware und/oder der Rechnung.

Die Simon Keller AG ist berechtigt, innert 10 Tagen nach Vertragsschluss mit oder ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts wird der Besteller unverzüglich darüber informiert. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden durch die Simon Keller AG so rasch als möglich zurückerstattet.

Abbildungen und Informationen wie Mass- und Gewichtsangaben sowie Verpackungseinheiten dienen ausschliesslich der Illustration und sind nicht verbindlich. Farb-, Modell- und technische Änderungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
3. Preise
Alle Preisangaben der Simon Keller AG verstehen sich in Schweizer Franken und netto, ohne Steuern, Abgaben und Gebühren wie z.B. Mehrwertsteuern usw. Diese sind vom Besteller zu übernehmen. Ohne anderslautende schriftliche Abrede ist die Simon Keller AG berechtigt, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung entstehende Preiserhöhungen (z.B. Währungsschwankungen, Materialteuerung, teurere Ersatzteile, neue bzw. höhere Steuern, notwendiger Einsatz von qualifizierteren Mitarbeitern usw.) zum Preis hinzuzuschlagen.
4. Zahlungen
Die Rechnungen der Simon Keller AG sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig und in Schweizer Franken zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Besteller automatisch, d.h. ohne besondere Mahnung, in Verzug. Im Verzugsfall hat der Besteller vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 8 % p.a. zu leisten. Die Geltendmachung von Mahnspesen sowie der Ersatz weiteren Schadens bleiben vorbehalten. Zahlungsrückbehalte sind nicht zulässig, d.h. die Zahlungen sind vom Besteller insbesondere auch dann zu leisten, wenn er Garantieansprüche geltend macht oder wenn sich die Lieferung verzögern sollte. Bei negativer Bonitätsprüfung oder wenn der Besteller mit einer Zahlung im Rückstand ist, werden sämtliche Forderungen der Simon Keller AG sofort und ohne weitere Mahnung zur Zahlung fällig. Die Simon Keller AG ist diesfalls berechtigt, ausstehende Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Nachnahme auszuführen oder nach erfolgter Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Bei grösseren Aufträgen, Spezialanfertigungen oder aus anderen wichtigen Gründen kann die Simon Keller AG terminierte Teilzahlungen verlangen, z.B. 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Lieferung und 40 % innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Für Exportlieferungen gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wo solche fehlen, gilt Vorauszahlung als vereinbart.
5. Finanzierungen
Die Simon Keller AG wird den Besteller nach Möglichkeit bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigen Bedingungen (beispielsweise Leasing) unterstützen. Die Finanzierung des Kaufpreises bleibt aber in jedem Fall alleinige Sache des Bestellers.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von der Simon Keller AG gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises mit allen allfälligen zusätzlichen Kosten und Zinsen ihr Eigentum. Die Gegenstände dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder verpfändet oder verkauft noch ohne Bewilligung der Simon Keller AG vermietet oder anderweitig Dritten überlassen werden. Die Simon Keller AG ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt entsprechend registrieren zu lassen. Der Besteller ist auf erste Aufforderung hin zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet, sofern er in Zahlungsverzug kommt oder die Forderung der Simon Keller AG gefährdet erscheint. Ferner ist der Besteller verpflichtet, die Simon Keller AG unverzüglich zu orientieren, wenn er sein Domizil bzw. seinen Geschäftssitz wechselt oder wenn Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände Anspruch erheben.
7. Versand/Transport/Versicherung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware zum Transport auf den Besteller über, selbst wenn der Transport durch die Simon Keller AG organisiert oder geleitet wird. Teillieferungen sind zulässig. Die Kosten für die Verpackung trägt der Besteller. Der Besteller ist verpflichtet, Verluste oder Beschädigungen jeder Art, auch der Verpackung, im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sofort beim Empfang der Ware dem Transportunternehmen (Post, Kurier, Camionneur usw.) zwecks Aufnahme eines Protokolls zu melden. Im Unterlassungsfall ist der Besteller für den entstandenen Schaden haftbar. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Der Besteller bestätigt per Unterschrift den Erhalt der vollständigen Sendung. Lieferungen von Paketen über 30 kg Bruttogewicht, Praxiseinrichtungen, sperrigen oder transportempfindlichen Apparaten und Geräten, Reparaturen, Occasionen, Leihgeräten sowie Lieferungen an Wiederverkäufer erfolgen auf Kosten des Bestellers ab Burgdorf, grundsätzlich durch die Simon Keller AG oder mit Stückguttransport. Für Sendungen mit Zusatzleistungen, Installationen beim Besteller oder spezielle Lieferdienste der Simon Keller AG werden Zuschläge nach den offiziellen Tarifen oder nach Aufwand erhoben. Für Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter CHF 350.00 ist ein Versandkostenanteil von CHF 13.00 geschuldet. Bestellungen mit einem Netto-Warenwert ab CHF 350.00 werden portofrei/franko ausgeliefert. Ausgenommen sind Einrichtungen. Beträgt der Netto-Warenwert einer Bestellung weniger als CHF 50.00, so ist ein Kleinmengenzuschlag von CHF 9.00 geschuldet. Wir versuchen Rückstände wenn immer möglich zu vermeiden. Sollte es trotzdem einmal dazu kommen, fakturieren wir eine Porto-Pauschale von CHF 9.50. Für Exportsendungen erfolgt die Lieferung EXW (Incoterms 2010) ab Burgdorf. Alle aufgrund des Exports anfallenden Zölle, Zollbehandlungskosten und weiteren Kosten, Gebühren, Steuern und Abgaben trägt der Besteller.
8. Termine/Lieferzeiten
Die Simon Keller AG bemüht sich, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Es kann jedoch, beispielsweise aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen, zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist in jedem Fall, dass der Besteller seinerseits seine Pflichten (Vorbereitungshandlungen, Zahlungspflichten, Vorleistungspflichten usw.) einhält. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Liefertermine. Jegliche Haftung infolge verspäteter Lieferung wird ausgeschlossen.
9. Verpackung/Entsorgung
Verpackungsmaterial wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Spezialverpackungen bleiben Eigentum der Simon Keller AG oder können dem Besteller zu Selbstkostenpreisen überlassen werden. Im Zusammenhang mit Neulieferungen bietet die Simon Keller AG die Rücknahme zur ökologischen, artgerechten Entsorgung von gebrauchten Apparaten, Geräten und Einrichtungen ihres Tätigkeitsbereichs an. Die Entsorgungsgebühren richten sich nach den aktuellen Preisen der autorisierten Rücknahmestellen und sind vom Besteller zu tragen.
10. Garantie/Haftung
Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsregeln werden ausdrücklich ausgeschlossen. Anstelle der gesetzlichen Bestimmungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen.

Die Simon Keller AG garantiert, dass ihre Ware die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Eigenschaften aufweist. Eine darüber hinausgehende Garantie besteht nicht.

Der Besteller hat die von der Simon Keller AG gelieferten Gegenstände innert 7 Tagen zu prüfen und allfällige Mängel umgehend der Simon Keller AG schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Prüfung und/oder die Anzeige innert Frist, so gilt die Lieferung als mängelfrei und genehmigt.

Die Garantiefrist beträgt ein Jahr, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wird. Sie beginnt mit dem Übergang von Nutzen und Gefahr.

Die Garantie erlischt, sobald der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Simon Keller AG Revisionen, Änderungen oder Reparaturen vornehmen, Betriebsbedingungen verändern oder wenn der Besteller im Fall eines Mangels nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden minimiert wird. Schäden, welche infolge unsachgemässer Bedienung oder Behandlung, unsachgemässer oder unzulässiger Eingriffe, gewöhnlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, höherer Gewalt oder weiterer nicht von der Simon Keller AG zu verantwortenden Gründe entstehen, sind in jedem Fall von der Garantie ausgeschlossen.

Liegt ein Garantiefall vor, so kann die Simon Keller AG die Garantie wahlweise durch Reparatur, teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt, teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein neues Produkt, Gutschrift zum Tagespreis (maximal zum Verkaufspreis) oder Minderung erbringen. Bei Reparatur oder Ersatz beginnt die Garantie nicht neu, sondern läuft bis zum Ende der ursprünglichen Garantiefrist.

Entscheidet sich die Simon Keller AG für eine Reparatur oder einen Ersatz, so hat der Besteller der Simon Keller AG dazu eine angemessene Frist einzuräumen. Zu diesem Zweck sind der Simon Keller AG die beanstandeten Teile/Waren eingeschrieben franko zuzustellen. Ortsgebundene Einrichtungen, Apparate und Geräte werden soweit als möglich an Ort und Stelle repariert. Die Versandkosten für die Rücksendung der Instand gestellten oder ersetzten Teile/Waren gehen zu Lasten des Bestellers. Alle ersetzten Teile/Waren gehen in das Eigentum der Simon Keller AG über.

Jegliche Haftung der Simon Keller AG oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen unter dem Vertrag sowie im Einsatz und Gebrauch der gelieferten Produkte bzw. erbrachten Leistungen ergeben, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird insbesondere die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie Betriebsunterbrüche oder -ausfälle, entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen beim Besteller, Ansprüche Dritter usw.

Die Haftung der Simon Keller AG ist in jedem Fall auf die Höhe des Rechnungsbetrags beschränkt.
11. Rücknahme
Nach vorheriger Vereinbarung ist in Einzelfällen eine Rücknahme von neuwertiger, ungebrauchter Ware in Originalverpackung innerhalb von 7 Tagen möglich. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Der Lieferschein, allfällige Garantiescheine, Bedienungsanleitungen usw. sind beizulegen. Nach erfolgter Rücknahme erhält der Besteller eine Gutschrift für zukünftige Bestellungen, wobei ein Abzug von mindestens 15 % des Nettopreises der zurückgenommenen Ware erfolgt. Für Ware, welche bei der Eingangsprüfung durch die Simon Keller AG Mängel aufweist, erfolgt keine Gutschrift. Sonderanfertigungen, Spezialteile, Artikel mit Sondereigenschaften und Artikel ausserhalb des Sortiments der Simon Keller AG sowie Occasionen, Aktions-, Auslauf- und Liquidations-Artikel werden in keinem Fall zurückgenommen.
12. Reparaturen/Kostenvoranschläge/Ersatzgeräte
Reparaturaufträge mit Instandstellungskosten bis CHF 350.00 werden ohne vorherigen Kostenvoranschlag an den Besteller ausgeführt. Übersteigen die Instandstellungskosten voraussichtlich CHF 350.00, unterbreitet die Simon Keller AG vorgängig oder auf Wunsch des Bestellers einen Kostenvoranschlag. Abweichungen von bis zu 10 % des Kostenvoranschlags gelten als vom Besteller akzeptiert. Die Ausarbeitung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem Aufwand, z.B. für die technische Funktionskontrolle, Geräteöffnung, Fehler- und Kostenanalyse, Ersatzteilbeschaffung, Arbeitszeit usw., beträgt jedoch mindestens CHF 50.00 zzgl. Entsorgungsgebühr, falls der Besteller die Reparatur und die Rücknahme des Materials nicht wünscht. Ist der Besteller mit der Reparatur gemäss Kostenvoranschlag einverstanden, kann auf die Belastung der Gebühren für den Kostenvoranschlag ganz oder teilweise verzichtet werden. Falls die laufenden Reparaturarbeiten zusätzliche Mängel aufdecken, die höhere Kosten verursachen, erhält der Besteller einen neuen, überarbeiteten Kostenvoranschlag. Der Besteller schickt sofort, d.h. spätestens innert 14 Tagen nach Zustellung des Kostenvoranschlages, dessen Kopie ausgefüllt und unterzeichnet zurück an die Simon Keller AG. Andernfalls wird das Material in unrepariertem, evtl. teildemontiertem Zustand auf Kosten des Bestellers retourniert oder entsorgt. Nach Absprache kann dem Besteller während der für die Reparatur benötigten Zeit gegen eine entsprechende Gebühr ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden.
13. Geistiges Eigentum und Know-how
Abschluss und Erfüllung des Vertrags haben keinerlei Einfluss auf das geistige Eigentum (Patente, Urheberrecht, Marken usw.) sowie das Know-how der Simon Keller AG im Zusammenhang mit den gelieferten Gegenständen und der dazugehörigen Dokumentation. Dies gilt insbesondere auch für Fotos, Zeichnungen, Projektentwürfe, Pläne, Muster usw. Der Besteller verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen, welche er von der Simon Keller AG erhält, weder zu kopieren noch sonst wie zu vervielfältigen, oder missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Untersagt ist insbesondere jegliche Verwendung von Abbildungen oder Texten aus Katalogen, Prospekten, Internet usw. ohne schriftliche Genehmigung der Simon Keller AG. Auf Verlangen der Simon Keller AG hat der Besteller sämtliche Unterlagen zurückzugeben, wenn eine Offerte nicht zum Vertragsabschluss führt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen der Simon Keller AG und dem Besteller untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“; CISG). Dasselbe gilt auch für die vorliegenden AGB. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Simon Keller AG und dem Besteller ist CH-3400 Burgdorf. Die Simon Keller AG ist berechtigt, den Besteller auch an dessen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz zu belangen.